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Neuigkeiten von E-Service Ueckert
Januar 2009 – Bußgelder drohen!
Ab dem 1.Januar 2009 dürfen schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden. Stellt die Bundesnetzagentur Funkstörungen durch Ihr Schnurlostelefon (CT1 oder CT2) fest, so wird Ihnen der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser Sacherhalt kann sogar zur Zahlung eines Bußgeldes führen.
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